1935 - 2005 | 70 JAHRE WUPPERTALER GEWERKSCHAFTSPROZESSE | VORBEREITUNG ZUM HOCHVERRAT 1935 - 2005 | 70 JAHRE WUPPERTALER GEWERKSCHAFTSPROZESSE | VORBEREITUNG ZUM HOCHVERRAT # #
HISTORISCHER HINTERGRUND
WIDERSTAND
GEWERKSCHAFTSPROZESSE
NACH DEN PROZESSEN
BIOGRAFIEN
SERVICE
DATENBANK
KONTAKT
IMPRESSUM
 
Wuppertaler Gewerkschaftsprozesse
#
 
NACH DEN PROZESSEN

Straf- und KZ-Haft
Knöchelgruppe
  - Kaps-Brüder
  - Kreis um Willi Seng
  - Strafen
Exil
Bewährungseinheiten
Nachkriegszeit
 
DIE STRAFEN - VORBEREITUNG ZUM HOCHVERRAT
 

Vorbereitung zum Hochverrat, Feindbegünstigung, Wehrkraftzersetzung, Schwächung der inneren Front lauteten die stereotypen Begründungen auch für die 23 in den Knöchel-Verfahren ergangenen Todesurteile. Das Gros aller Prozesse wurde in den Sommermonaten 1944 durchgeführt und fand mit geringen Ausnahmen vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm und vor dem I. und II. Senat des Volksgerichtshofs (VGH) statt.

Unter den 23 Hingerichteten waren: Eugen Schwebinghaus, Willi Seng, Ludwig Hinrichs, Paul Kaps und Paul Alker.

In seinem letzten Brief an seine ebenfalls einsitzende Ehefrau und seine Tochter schrieb Eugen Schwebinghaus trotz allem hoffnungsvoll: „Möge die Zukunft Euch glücklicher sein, wie es die Gegenwart ist.“

Alfons Kaps, Alois Kaps, Walter Böhne und Karl Wallbrecher verstarben in den Tagen der Voruntersuchung oder in der Untersuchungshaft an den Misshandlungen durch Gestapobeamte während der Verhöre. Teilweise wurde der Tod in den Akten auch als Selbstmord geführt.

Der Alfons Kaps untergeschobene Vorwurf, er habe sich seine Aussagen mit 67.000 Reichsmark honorieren lassen, war wohl eher ein Gewinn beim Pferderennen von 67 Reichsmark. Dieser war ihm, wie es sich für „korrekte“ deutsche Beamten gehörte, trotzdem ausbezahlt worden.

Die übrigen verurteilten Wuppertalerinnen und Wuppertaler erhielten zumeist Zuchthaus- und Gefängnisstrafen. Im August1944 verhandelte der II. Senat des VGH gegen die 28-jährige Nichte von Alfons Kaps, Elisabeth Hinrichs, und ihren Ehemann Ludwig Hinrichs. Ludwig Hinrichs wurde wie oben erwähnt zum Tode verurteilt, Elisabeth Hinrichs erhielt eine sechsjährige Zuchthausstrafe. Weiterhin verurteilte der II. Senat des VGH einige Tage später Hugo Ebbinghaus und Arthur Müller zu acht Jahren Zuchthaus bzw. ein Jahr Gefängnis.

In einem überregionalen Prozess sprachen die Richter des II. Senats des OLG Hamm ebenfalls im August 1944 das Urteil gegen 49 Angeklagte, darunter acht Frauen und zwei Männer aus Wuppertal. Die Richter verurteilten sie zu Gefängnisstrafen von zwölf und 15 Monaten sowie zu Zuchthausstrafen von zwei bis vier Jahren. Die zehn Angeklagten aus Wuppertal waren zum Teil untereinander oder mit Angeklagten der anderen Verfahren in diesem Komplex verwandt. Verurteilt wurden unter anderem Hildegard Ebbinghaus, Ehefrau von Hugo Ebbinghaus, deren Tochter, die Arbeiterin Waltraud Ebbinghaus, der Bandwirker Hermann Schmidt, dessen Tochter und Cousine von Waltraud Ebbinghaus, die Bandwirkerin Hermine Schmidt sowie Agnes und Elisabeth Kaps.

Ein im gleichen Zusammenhang stehendes Verfahren wegen der Aufnahme und der Unterstützung eines flüchtigen kommunistischen Funktionärs, der Mitarbeit beim Aufbau einer Gruppe der KPD und der Verbreitung kommunistischer Druckschriften führte im Frühjahr 1945 gegen fünf Personen zur Anklage. Vier Angeklagte waren bereits in den Jahren 1933 bis 1936 vom OLG Hamm verurteilt worden: Erich Lohmer, Hugo Breenkötter, Hugo Wischlinski und Lucie Mankel. Zu einem Prozess kam es nicht mehr. Lohmer und Breenkötter und der bereits in einem anderen Verfahren verurteilte Koch, wurden am 13. April 1945 bei dem Massaker von Gestapo-Beamten an 71 Gefangenen in der Ohligser Heide erschossen. Wenige Tage vor der Befreiung Wuppertals und Umgebung durch US-amerikanische Truppen.

#
  PlanCMS | © 2024 by planschmie.de | best viewed with Mozilla