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KARL FREUDE - VOM APOTHEKER ZUM FREIBERUFLICHEN GESTAPOSCHLÄGER
 

Während sich Karl Freude von seinen Gestapo-Kollegen durch seinen vergleichsweise hohen Bildungsstand deutlich abhob, stand er ihnen in Sachen Brutalität um nichts nach.

Freude wurde am 15. Juni 1887 in Neunkirchen im Saarland geboren, besuchte seit 1883 in Elberfeld das Gymnasium und erlernte anschließend den Beruf des Apothekers. Nach der praktischen Ausbildung studierte er an den Universitäten Rostock und Giessen Pharmazie und schloss das Studium im Jahr 1913 mit dem Staatsexamen ab. Er war danach kurz als Aushilfe in einer Apotheke tätig und trat mit Kriegsbeginn 1914 in das Füsilierregiment 90 in Rostock ein. Bereits ein Jahr später schied er aufgrund einer Krankheit wieder aus und trat als Verwaltungskraft in die Sternapotheke in Elberfeld ein, die er 1919 käuflich erwarb. In der Wirtschaftskrise verlor er im Mai 1930 sein Geschäft und war seitdem arbeitslos. Nach kurzen Aushilfstätigkeiten – unter anderem als Vertreter in der Schweiz – übernahm er im April 1932 einen Posten als Bürogehilfe im SA-Nachrichtendienst. Dabei fungierte er als Protokollführer bei Vernehmungen im SA-Folterkeller an der Aue und beteiligte sich aktiv an schwersten Misshandlungen. Im März 1933 trat der in die NSDAP und die SA ein. Er hoffte auf diese Weise auf die Möglichkeit, wieder eine Apotheke übernehmen zu können.In der SA bekleidete er zunächst den Rang eines Scharführers (vergleichbar mit dem Militärdienstgrad „Unterfeldwebel“). Wegen früherer Mitgliedschaft in einer Freimaurerloge („Bruderkette Wuppertal“) wurde er im Sommer 1936 aus der Partei und der SA ausgeschlossen.

Durch die Vermittlungen des später wegen Freiheitsberaubung und Misshandlung verurteilten Führers des SA-Nachrichtendiensts, Alfred Schumann, kam Freude zunächst zur politischen Polizei und von dort aus zur anwachsenden Gestapo. Da er aufgrund seiner Herkunft und seiner Tätigkeiten im SA-Nachrichtendienst gut mit den örtlichen Verhältnissen in Wuppertal vertraut war, wurde er mit den Ermittlungen im Vorfeld der Gewerkschaftsprozesse betraut und Hans Zimny als Protokoll führende Schreibkraft zugewiesen. Wie im SA-Nachrichtendienst beschränkte er seine Tätigkeiten bei der Gestapo nicht auf die Schreibtischarbeit, sondern verübte auch Misshandlungen. Bei selbstständig durchgeführten Vernehmungen folterte er mehrere Angehörige des KJVD auf das Schwerste. Gemeinsam mit seinem Vorgesetzten Zimny und dessen Adlatus, Artur Peters, schlug er mit einem Ochsenziemer und Gummiknüppeln auf die auf Holzblöcken gefesselten Gefangenen ein.

Freude wurde am 23. März 1949 durch das Schwurgericht beim Landgericht Wuppertal wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in zwei Fällen – im einen Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, im anderen Fall in Tateinheit mit 16facher gefährlicher Körperverletzung – zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Seine Strafe hat er wegen eines unentschiedenen Gnadenantrags, dann aus gesundheitlichen Gründen nicht verbüßen müssen. Freude starb am 10. Mai 1956.

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